Therapieschwimmwesten

Das Schwimmwesten-System

EG Design verschiedene Therapieschwimmwesten

Kontakt:

Eva Gardos & Team mail@schwimmhilfen-system.de

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AGB

Allgemeine Verkaufs-Liefer-und Zahlungsbedingungen (AGB) der Firma EG* Design

I. Vertragsabschluß

1) Der Kaufvertrag kommt durch Auftragserteilung und schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Die gilt auch für nachträgliche Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Es gilt ausschließlich die schriftliche Festlegung.

2) Angaben des Käufers sind für die Maßanfertigung im zumutbaren Rahmen für den Hersteller bindend.

II. Lieferung-Lieferverzug

1) Liefertermine sind unverbindlich vereinbart und schriftlich anzugeben. Sie beginnen mit Vertragsabschluß.

2) Der Käufer kann bei neuen Waren 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Hersteller schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Hersteller in Verzug.

3) Der Käufer kann die Einhaltung eines Liefertermins nicht verlangen, wenn er sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug befindet.

4) Der Hersteller ist zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.

5) Der Käufer kann neben Lieferung , Ersatz- oder Verzugschaden nur verlangen, wenn dem Hersteller Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

III. Preise & Waren

1) Alle Preise gelten verpackt ab Werk, , entsprechend der Auftragsbestätigung.

2) Fracht oder Portokosten und Versicherung werden zum Selbstkostenpreis weiter berechnet

3) Nicht vorgesehene Währungsschwankungen berechtigen , Verhandlungen über eine Preisangleichung zu verlangen und im Falle der Nichteinigung vom Vertrag zurückzutreten.

4) Preisänderungen, die auf Änderungen der Umsatzsteuer während der Lieferzeit beruhen, sind zulässig.

IV. Zahlungsbedingungen

1) Die Zahlungsweise ist Rechnung, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart wird. Diese Vereinbarung gilt nur in schriftlicher Form. Erst nach Geldeingang wird die Maßanfertigung hergestellt oder die Standardware zum Versand gebracht.

2) Das Risiko des Zahlungsweges trägt der Besteller.

3) Bei schriftlich fixierten Zahlungsvereinbarungen ist der Hersteller berechtigt nach Ablauf des Fälligkeitstermins, Zinsen in Höhe der jeweiligen Überziehungszinsen der Girokonten deutscher Banken zu berechnen. Unser Recht auf Schadensersatz wegen Verzugs bleibt davon unberührt.

4) Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Abzüge, die nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden sind unzulässig.

V. Abnahme

1) Bleibt der Besteller mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Anzeige der Bereitstellung vorsätzlich oder fahrlässig im Rückstand , so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

2) Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Abnahme ernsthaft und entgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Verlangen wir Schadensersatz.

4) So beträgt dieser 20% des Kaufpreises machen wir von den Rechten gemäß diesem Absatz keinen Gebrauch, können wir über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.

VI. Versand , Risiko und Versicherung

1) Ab vereinbartem Lieferdatum oder Bereitstellungsanzeige, gehen alle Lagerrisiken wie Feuer, Einbruch, Diebstahl usw. auf den Käufer über.

2) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Beschädigungen und Verluste auf dem Transportwege haften wir nicht. Ersatzansprüche sind beim Transporteur zu stellen. Die Schadens- Ersatzansprüche sind innerhalb einer Woche an die Transportanstalt zu richten und uns mitzuteilen.

3) Transportschäden berechtigen den Käufer nicht , Zahlungen für den gelieferten Gegenstand zurückzuhalten.

4) Wird vom Besteller Transportweg , Versand oder Verpackungsart nicht ausdrücklich vorgeschrieben, so ist der Versender berechtigt , die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er haftet weder für die rechtzeitige Ankunft noch für die Höhe der Fracht.

5) Die Transportversicherung der Lieferung erfolgt durch uns nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Bestellers.

VII. Garantie und Gewährleistung

1) Alle Waren sind zum bestimmungsgemäßen Gebrauch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,der EU und der USA bestimmt.

2) Gewährleistungen + Garantieansprüche sind innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Die Ware muss aus hygienischen Gründen auch innerhalb von 8 Tage an den Hersteller zurückgeschickt werden.

3) Produkte aus der Musterkollektion werden wie gesehen gekauft. Eine Gewährleistung ist von unserer Seite ausgeschlossen, es sei denn, die zugesicherten Eigenschaften im Kaufvertrag stimmen mit der Ware nicht überein. Rückgaberecht wird aus hygienischen Gründen nur innerhalb von 8 Tagen anerkannt.

4) Die Dauer der Garantie richtet sich nur nach den allgemeinen Garantiebestimmungen.

5) Nach fachlichem Ermessen des Herstellers werden alle Teile kostenlos ersetzt, die infolge fehlerhaften Materials oder mangelhafter Verarbeitung während der Garantiezeit defekt geworden sind.

6) Die ersetzten Teile gehen ohne weiteres in den Besitz des Lieferanten über. Anderweitíge Ansprüche irgendwelcher Art werden nicht anerkannt, ebenso auch nicht das Recht des Käufers , etwaige Mängel auf Kosten des Herstellers von einem Dritten bestätigen zu lassen.

7) Garantieansprüche berechtigen nicht zur Zurückbehaltung auch nur eines Teiles des Kaufpreises.

8) Ein Wandlungs -oder Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach unserer Entscheidung Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht erfolgen kann oder eine angemessenen Frist dafür nicht eingehalten wird. Bei dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgägingmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig , ausgeschlossen.

9) Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (Maße, Eigenschaften) sind nur als annähernd zu betrachten. Branchenübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit nichts anderes vereinbart ist.

10) Ein von uns zu vertretender Mangel liegt insbesondere nicht vor bei natürlichem Verschleiß oder bei nicht bei uns erfolgten Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung und wenn der Käufer unsere Vorschriften über Behandlung , Wartung , Pflege, Reparatur und periodische Überprüfung des Liefergegenstandes nicht befolgt.

11) Ausführungsort- ist immer unsere Herstellungsort.

12) Wird die Frist der Nachbesserung überschritten, so kann der Verkäufer dem Käufer während der Ausfallzeit ein ähnliches Produkt, neu oder gebraucht , eventuell zwei Klassen höher oder niedriger kostenlos zur Verfügung stellen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor bis alle, auch die bedingt und künftig entstehenden Forderungen, die wir gegen den Käufer aus der jeweiligen Geschäftsverbindung haben, erfüllt sind (§§ 362 ff.BGB)

2) Unser Eigentumsvorbehalt gilt nach Weiterverkauf der Ware an Dritte durch den Käufer. Vor Erfüllung unserer Ansprüche ist eine Verpfändung oder Übereignung untersagt.

3) Alle Ansprüche gelten nur dann, wenn der Käufer oder dessen Angehörige , Pflegepersonal sich strickt nach unseren, der jeweiligen Ware beigelegten Gebrauchsanweisungen richtet.
Nur bei Sachgemäße Benutzung der Schwimmwesten und Schwimmhilfen wird eine Garantieanspruch des Herstellers gewährleistet.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1) Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma, sofern das Gesetz keinen anderen vorsieht.

2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze.

Salvatorische Klausel

Durch die vollständige oder teilweise Rechtswirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht beeinträchtigen.